Kommen beim Verkauf auch Kosten auf den Verkäufer zu?

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Besucher Anonym

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ADMINDen Notar wie auch die Grundbuchgebühren und ähnliches bezahlt stets der Käufer, hier kommen keine Kosten auf den Verkäufer zu. Muss der Verkäufer allerdings noch eine alte, auf ihn eingetragene Grundschuld im Grundbuch löschen lassen, so muss er dafür auch die Gebühren tragen. Ansonsten: Natürlich kostet jedes Gutachten Geld. Die Neubeschaffung von Unterlagen kostet unter Umständen Geld, die Erstellung eines Energieausweises gibt es auch nicht umsonst. Und wer entrümpeln muss, der zahlt entweder dafür oder er macht sich die Mühe und lädt zum Flohmarkt ein. Dann kostet es ihn seine Zeit.

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